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   BSG, 08.10.2007 - B 2 U 231/07 B   

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https://dejure.org/2007,46074
BSG, 08.10.2007 - B 2 U 231/07 B (https://dejure.org/2007,46074)
BSG, Entscheidung vom 08.10.2007 - B 2 U 231/07 B (https://dejure.org/2007,46074)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 2007 - B 2 U 231/07 B (https://dejure.org/2007,46074)
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  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 08.10.2007 - B 2 U 231/07 B
    Zur Begründung eines solchen Verfahrensfehlers ist die schlüssige Darlegung der Klägerin erforderlich, inwiefern nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen oder medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offen geblieben sind und damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 08.10.2007 - B 2 U 231/07 B
    Sie hat insbesondere kein Beweisthema bezeichnet, das über die bisherige Vernehmung hinausging, obwohl ein zu berücksichtigender Beweisantrag iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG den Anforderungen an einen Beweisantrag iS der Zivilprozessordnung (ZPO) entsprechen muss (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 zur Abgrenzung Beweisantritt und Beweisantrag).
  • BSG, 26.11.1981 - 4 BJ 87/81

    Brezeichnung der Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmal - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 08.10.2007 - B 2 U 231/07 B
    Sie hat insbesondere kein Beweisthema bezeichnet, das über die bisherige Vernehmung hinausging, obwohl ein zu berücksichtigender Beweisantrag iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG den Anforderungen an einen Beweisantrag iS der Zivilprozessordnung (ZPO) entsprechen muss (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 zur Abgrenzung Beweisantritt und Beweisantrag).
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 08.10.2007 - B 2 U 231/07 B
    Ohne hinreichende Begründung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG bedeutet, dass die Revision zuzulassen ist, wenn das LSG sich hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5).
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